Was tun bei einer Pilzvergiftung?

(kib) Die Hauptsaison für Pilzsammler hat begonnen. Doch nicht immer landen nur essbare Pilze im Korb. Was ist zu tun bei einem Verdacht auf eine Pilzvergiftung?

26.08.2025

Steinpilze auf einem Tuch, ein Schneidemesser daneben
© Foto: Printemps / stock.adobe.com
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Von August bis Oktober gibt es die größte Artenvielfalt bei wildwachsenden Pilzen. Zu finden sind zum Beispiel Steinpilz, Maronenröhrling, Birkenpilz, Rotkappe, Parasol (Riesenschirmling), Täublinge (z. B. Speisetäubling, Frauentäubling), Krause Glucke, Riesenchampignon und Butterpilz.

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Aber es gilt aufzupassen. Wer sich nicht auskennt, kann die essbaren Vertreter schnell mit nicht essbaren oder giftigen Pilzen verwechseln. Zwar kommt es in den meisten Fällen nur zu leichten Magen-Darm-Beschwerden. Doch potenziell lebensbedrohliche Pilzvergiftungen gibt es auch.

Was im Notfall zu tun ist, haben Experten für die Fachzeitschrift MMW – Fortschritte der Medizin zusammengefasst.

Vorgehen bei Pilzvergiftung

  • Gründliche Anamnese: Welche Pilze wurden gesucht? Lamellen- oder Röhrenpilze, Pilzgröße, Hutfarbe, Lamellenfarbe, Knolle oder Ring am Stil?
  • Latenzzeit zwischen Verzehr der Mahlzeit und erstem Auftreten von Symptomen?
  • Wie wurden die Pilze zubereitet? Wie lang war die Garzeit? Wie frisch waren sie? Wurde Alkohol zu der Mahlzeit getrunken?
  • Handelte es sich um ein Mischpilzgericht? Haben mehrere Leute von der Mahlzeit gegessen? Wenn ja, haben diese ebenfalls Symptome?
  • Gibt es Pilzreste, Essensreste oder Erbrochenes? Gibt es Fotos von den Pilzen? Dann sollte eine Identifizierung durch einen geprüften Pilzsachverständigen anstrebt werden (Vermittlung über die Giftnotrufe: Ortsvorwahl + 19 240)
  • Bei manchen Pilzvergiftungen können neurologische Symptome mit kurzer Latenzzeit im Vordergrund stehen.
  • Jede unklare Vergiftung sollte zur stationären Aufnahme führen.
Lebensbedrohlich oder nicht?

Eine gründliche Anamnese mit Erfragen der Latenzzeit zwischen Verzehr der Mahlzeit und erstem Auftreten von Symptomen ist unerlässlich. Die Faustregel besagt, dass Symptome nach einer Latenzzeit von

  •  < 6 h meist auf ein nicht lebensbedrohliches Syndrom hindeutet.

  •  > 6 h auch auf eine lebensbedrohliche Vergiftungen wie die „Knollenbätterpilzvergiftung“, das Gyromitrin-, Equestre- oder Orellanus-Syndrom hindeuten kann.

Ausnahmen von dieser Regel bilden Pilzsyndrome mit (zentral)nervöser Symptomatik wie das Fliegenpilz-Pantherpilz-Syndrom, das halluzinogene Pilzsyndrom und das Muskarin-Syndrom mit Stimulierung des parasympathischen Nervensystems oder auch das Acetaldehyd-Syndrom (Alkoholunverträglichkeitssyndrom). Hier können trotz kurzer Latenzzeit von 15 Minuten bis etwa vier Stunden schwere, selten auch lebensbedrohliche Symptome auftreten.

Quelle: MMW - Fortschritte der Medizin

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