Was tun, wenn Normgröße oder Stückzahl fehlen?

(kib) Stimmt zwar die Pharmazentralnummer, aber fehlen Normgröße oder Stückzahlangaben, ist das eine unklare Verordnung: Das E-Rezept darf nicht beliefert werden oder es droht die Retaxation. Doch bis auf Weiteres wird diese Regelung ausgesetzt. Denn es scheint ein systematischer Fehler in der Praxissoftware der Ärzteschaft vorzuliegen.

14.03.2024

Kunde steckt Gesundheitskarte ins Lesegerät in einer Apotheke
© Foto: ABDA (Symbolbild mit Fotomodellen)
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Die Fehler lassen sich derzeit nicht durch eine Neuausstellung eines E-Rezeptes beheben, heißt es in einer Mitteilung der ABDA. Daher hätten sich der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung gemeinsam auf eine Übergangslösung geeinigt.

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Die eindeutige PZN ist zur Bestimmung der Menge als leitend anzusehen

PZN reicht aus

Sie vereinbarten, dass die eindeutige Pharmazentralnummer (PZN) zur Bestimmung der Menge als leitend beziehungsweise führend anzusehen ist. Bis die systematischen Fehler behoben sind, darf trotz fehlender Normgröße beziehungsweise Stückzahl das E-Rezept beliefert werden, ohne dass es zu einer Retaxation kommt.

Quelle: ABDA

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