Wegovy als Lifestyle-Arzneimittel eingestuft

(kib) Arzneimittel, die zum Abnehmen eingesetzt werden, hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2004 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Solche Arzneimittel gelten als Lifestyle-Arzneimittel. Das trifft nun auch auf das Fertigarzneimittel Wegovy zu.

21.03.2024

Frau mit Maßband um den Hals und viel zu weiter Jeans
© Foto: heike114 / Stock.adobe.com
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Ausschluss als Kassenleistung am 21. März durch einen Beschluss formal nachvollzogen und Wegovy (Wirkstoff Semaglutid), auch bekannt als „Abnehmspritze“, entsprechend gelistet. In Kürze erscheint das Arzneimittel damit in Anlage II – Lifestyle-Arzneimittel der Arzneimittel-Richtlinie. In Kraft tritt der Beschluss  nach Prüfung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

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Die gesetzliche Regelung zum Verordnungsausschluss galt bereits zuvor. Arzneimittel mit dem Wirkstoff Semaglutid, die nicht zur Gewichtsregulierung zugelassen sind und bei anderen Indikationen wie dem Diabetes mellitus Typ 2 angewendet werden, fallen nicht unter den gesetzlichen Verordnungsausschluss.

Kein Spielraum bei starkem Übergewicht

Im Vorfeld war gefordert worden, für Wegovy Sonderregelungen zumindest bei starkem Übergewicht (ab einem BMI über 30 kg/m2) zu treffen. Begründet wurde dies mit einem damit einhergehenden erhöhten Risiko für das Auftreten von Begleit- und Folgeerkrankungen.

In dem Stellungnahmeverfahren zum Beschlussentwurf hat sich der G-BA mit den Forderungen intensiv auseinandergesetzt, heißt es in der Mitteilung. Allerdings sahen die Mitglieder des Ausschusses keinen solchen Entscheidungsspielraum aufgrund des generellen gesetzlichen Verordnungsausschlusses vom Arzneimitteln zum Abnehmen.

Quelle: G-BA

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