Weitere Antidiarrhoika für Säuglinge und Kleinkinder verordnungsfähig

(kib) Stimmt das Bundesgesundheitsministerium einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-Ba) vorgeschlagenen Änderung der Arzneimittel-Richtlinie zu, sind bald weitere Antidiarrhoika für Säuglinge und Kleinkinder verordnungsfähig.

15.01.2020

Säugling mit Beißring
© Foto: Köpenicker / stockadobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat wegen der bestehenden eingeschränkten Verordnungsfähigkeit von Durchfallmitteln für Säuglinge und Kleinkinder eine Ausnahmeregelung für den Wirkstoff Racecadotril aufgenommen und die bestehende Ausnahmeregelung für Saccharomyzes boulardii-haltige Arzneimittel erweitert.

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Ergänzend zu den üblichen diätetischen und Rehydrationsmaßnahmen für Säuglinge und Kleinkinder könnte dann künftig Racecadotril für Säuglinge ab dem 4. Lebensmonat und für Kleinkinder auf Rezept abgegeben werden. Außerdem kann das Antidiarrhoikum Saccharomyzes boulardii für Kinder bereits ab dem Alter von 7 Monaten verordnet werden.

Der Beschluss vom 22. November 2019 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage III liegt dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vor und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Quelle: G-BA

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