Weitere Einschränkung für Retinoid-Gabe geplant

(af/kib) Das Bundesministerium für Gesundheit plant, die Anwendung von Retinoiden künftig auch für Frauen im gebärfähigen Alter einzuschränken. Maximal 30 Tage sollen noch erlaubt sein. Auch weitere Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung stehen an.

05.12.2018

Drei junge Frauen sitzen an einem Tisch
© Foto: Franz Pfluegl / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodellen)
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Retinoide zur Behandlung von Hautkrankheiten dürfen schon heute nicht bei Schwangeren angewendet werden. Jetzt wird die Verordnung für alle Frauen im gebärfähigen Alter eingeschränkt. Grund: Diese Arzneimittel können nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums Fehlbildungen am ungeborenen Kind auslösen.

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Medikamente mit den Wirkstoffen Acitretin, Alitretinoin und Isotretinoin sollen daher an jüngere Frauen nur noch für höchstens 30 Tage verschrieben werden. Das geht aus dem Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung hervor, der der Ärzte Zeitung vorliegt.

Sechs Tage, nachdem der Arzt ein solches Medikament verschrieben hat, soll die Verordnung verfallen. Während der Einnahme dieser Medikamente wird den Patientinnen in allen Ländern der Europäischen Union (EU) zudem empfohlen, zu verhüten.

Mit der Verordnung setzt das Gesundheitsministerium EU-Vorgaben zum Patientenschutz um. Sie soll im Frühjahr 2019 in Kraft treten. Da auch die Medikation von Tieren berührt wird, ist außer dem Gesundheitsministerium auch das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft zuständig. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Die ABDA hat Bedenken, dass diese Sonderregeln im Apothekenalltag in Einzelfällen untergehen könnten, heißt es in der Pharmazeutischen Zeitung. In einer Stellungnahme schlägt sie daher ein Sonderrezept für die Verordnung Retinoid-haltiger Präparate vor. Inhaltlich könnten sich diese Formulare demnach an den Vorgaben für T-Rezepte orientieren, auf denen Ärzte die ebenfalls teratogenen Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid verschreiben.

Die geplante Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung umfasst darüber hinaus Änderungen bei der Verschreibungspflicht. So soll Distickstoffmonoxid (Lachgas) der Verschreibungspflicht unterstellt werden. Schmerzpflaster mit dem Wirkstoff Diclofenac dagegen sollen aus der Verschreibungspflicht entlassen werden, ebenso äußerlich anzuwendende Arzneimittel mit der Wirkstoffkombination Hydrocortisonacetat und Natriumbituminosulfat zur Behandlung von Hauterkrankungen. Ebenfalls nicht mehr verschreibungspflichtig sollen Antiallergika mit dem Wirkstoff Levocetirizin (5 mg) sein.

Quelle: Ärzte Zeitung, PZ

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