Zuckersteuer auch für Light- und Zero-Getränke?
- Ein Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums sieht gestaffelte Abgaben von 26 bis 38 Cent pro Liter auch für süßstoffhaltige Getränke vor.
- Während einige Experten auf mögliche Gesundheitsrisiken durch Süßstoffe hinweisen, warnen andere vor einer Verwässerung des Lenkungseffekts.
- Für die Beratung in der Apotheke bleibt der Hinweis auf eine gezielte Reduktion freier Zucker der beste, wissenschaftlich fundierteste Ratschlag zur Prävention.
Mit einer solchen Ausweitung würden neben klassischen zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken künftig auch gesüßte Fruchtnektare, Fertigkaffees, Smoothies sowie pflanzliche Milchalternativen (etwa auf Hafer- oder Mandelbasis) unter die Steuer fallen. Reine Milch und 100-prozentige Fruchtsäfte sollen dem Eckpunktepapier zufolge hingegen befreit bleiben.
Die Herstellerabgabe soll gestaffelt erhoben werden: Ab 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter sowie für süßstoffhaltige Getränke ist eine Abgabe von 26 Cent pro Liter vorgesehen. Bei höheren Zuckergehalten soll der Betrag schrittweise auf bis zu 38 Cent pro Liter steigen.
Das Science Media Center Germany hat Fachleute dazu befragt, wie sinnvoll eine Einbeziehung von Süßstoffen ist und wie eine gesundheitspolitisch wirksame Ausgestaltung aussehen sollte.
Geteilte Meinungen in der Wissenschaft
Prof. Peter von Philipsborn, Leiter des Lehrstuhls für Public Health Nutrition an der Universität Bayreuth, verweist auf Hinweise, wonach Süßstoffe in Light- und Zero-Produkten langfristig das Risiko für Übergewicht, Adipositas und Typ-2-Diabetes begünstigen könnten. Daher könne eine moderate Steuer auf Süßstoffe – niedriger angesetzt als bei Zucker – vertretbar sein, wenngleich die Zuckerreduktion klare Priorität haben müsse.
Internationale Daten bestätigen den Nutzen: Nach Einführung der britischen Softdrink-Steuer sank der durchschnittliche Zuckergehalt in Erfrischungsgetränken um gut 30 Prozent.
Eine andere Perspektive betont Dr. Stefan Kabisch, Studienarzt an der Klinik für Endokrinologie und Stoffwechselmedizin am Deutschen Zentrum für Diabetesforschung (DZD) an der Charité Berlin.
Er befürchtet, dass eine Besteuerung von Süßstoffen die präventive Lenkungswirkung schwächt: Wenn zucker- und süßstoffgesüßte Produkte fiskalisch gleichgestellt würden, entstünde fälschlicherweise der Eindruck einer medizinischen Gleichwertigkeit. Während eine gezielte Steuer auf zuckergesüßte Softdrinks hochgradig evidenzbasiert sei, hält er eine Abgabe auf süßstoffhaltige Alternativen für kontraproduktiv.
Hintergrund
Die Abgabe auf zuckerhaltige Getränke wurde ursprünglich im Kontext des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes diskutiert. Die genaue gesetzliche Ausgestaltung befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung. Laut aktuellem Entwurf soll die Regelung bereits im kommenden Jahr in Kraft treten.
Quelle: Science Media Center Germany