Zum Greifen nah: Gesundheits-Apps auf Rezept

Damit Patienten Apps schnell nutzen können, wird für die Hersteller ein zügiger Zulassungsweg geschaffen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft in einer ersten Stufe Sicherheit, Funktion, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit der Produkte. Sie werden dann ein Jahr lang von der Krankenkasse erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller nachweisen, dass die App die Versorgung verbessert.
Apotheken müssen sich bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Januar 2021 an die Telematikinfrastruktur anschließen lassen. Für Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen, wird der Honorarabzug von bislang einem Prozent ab dem 1. März 2020 auf 2,5 Prozent erhöht. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflegeeinrichtungen können sich freiwillig an die TI anschließen. Die Kosten hierfür werden erstattet.
Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten.
Quelle: www.krankenkassen-direkt.de