Zyto-Skandal: BGH lehnt Revision ab

Am Dienstag wies der BGH (Az.: 4 StR 503/19) sowohl die Revision des Apothekers als auch den Einspruch mehrerer Nebenkläger, die eine Verurteilung wegen Tötungs- und Körperverletzungstaten anstreben, zurück. Es bleibt beim Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und Betrug.
Der heute 50-jährige Pharmazeut hatte in seiner inzwischen unter neuer Eigentümerschaft stehenden Apotheke in Bottrop (NRW) schwerpunktmäßig auch zytostatische Zubereitungen hergestellt, die an Arztpraxen und Kliniken ausgeliefert wurden. Im Zeitraum 2012 bis 2016 soll er „mindestens 14 564 Arzneimittelzubereitungen“ selbst gefertigt oder Mitarbeiter damit beauftragt haben, „die nicht die ärztlich verschriebene Wirkstoffmenge enthielten“, sondern unterdosiert waren, wie der BGH mitteilt.
Quelle: Ärzte Zeitung / BGH / dpa