
13.06.2022
© Robert Kneschke / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
Rechtliche Grundlage der pharmazeutischen Dienstleistungen ist das 2020 in Kraft getretene Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG). Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer erklärt in einer Mitteilung der ABDA: „Alle pharmazeutischen Dienstleistungen werden qualitätsgesichert erbracht. Die Bundesapothekerkammer hat für Apothekenteams passende Hilfestellungen erarbeitet. Für einige Dienstleistungen sind spezielle Fortbildungen nach Vorgaben der Bundesapothekerkammer zu absolvieren. Deswegen kann es sein, dass nicht alle Apotheken sofort alle Dienstleistungen anbieten können.“ Die Blutdruckmessung und die Inhalativaschulungen fallen nicht hierunter. Diese Leistungen können auch PTA durchführen.
Patienten haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote der Apotheke, wenn sie:
Patienten, denen dauerhaft fünf oder mehr Arzneimittel verordnet sind, sollen eine „erweiterte Medikationsberatung“ mit dem Ziel erhalten, die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern. GKV-Versicherte könnten diese Beratung einmal jährlich, „bei erheblichen Umstellungen der Medikation auch häufiger“, beanspruchen. Die Leistung wird mit 90 Euro (netto) honoriert.
Organtransplantierte, denen Immunsuppressiva verordnet werden, können in den ersten sechs Monaten nach der Transplantation sowie nach einer Neuverordnung eines Immunsuppressivums eine spezifische Beratung erhalten, um potenzielle arzneimittelbezogene Probleme zu erkennen und zu vermeiden (90 Euro (netto) für die Erstberatung, 17,55 Euro (netto) für eine Folgeberatung im Abstand von zwei bis sechs Monaten).
Eine spezifische Beratung sollen auch Patienten erhalten, die orale Krebsmedikamente einnehmen. Auch hier geht es um die Optimierung der Therapiesicherheit in einem Erstgespräch sowie einer Folgeberatung zwei bis sechs Monate später (90 Euro (netto) Erstgespräch, 17,55 Euro (netto) Zweitberatung).
Kunden mit diagnostiziertem Bluthochdruck und Verordnung eines Antihypertensivums können sich einmal alle zwölf Monate in Apotheken den Blutdruck kontrollieren lassen (Mittelwertbildung aus drei Messungen). Anschließend sollen konkrete Empfehlungen für etwaige Maßnahmen gegeben werden. Bei Messwerten oberhalb definierter Grenzwerte sollen die Kunden zum Arztbesuch aufgefordert werden. Diese Leistung wird mit 11,20 Euro (netto) honoriert.
Asthmatiker (ab 6. LJ) können sich von Apothekern künftig in die Anwendung inhalativer Medikamente einweisen lassen. Der Service beinhaltet auch Übungen zur Inhalationstechnik. Der Anspruch besteht nach Neuverordnung eines Inhalationsgerätes oder bei einem Gerätewechsel. Eine Wiederholung ist nach zwölf Monaten möglich, wenn laut Selbstauskunft keine anderweitige Einweisung stattgefunden hat und der Patient sich nicht zwischenzeitlich in das Disease-Management-Programm Asthma und COPD eingeschrieben hat (20 Euro netto).
Laut Pharmazeutischer Zeitung werden die Apothekerkammern und -verbände nun entsprechende Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für ihre Mitglieder erarbeiten. Die ABDA will häufige Fragen sammeln und entsprechende Antworten in einem FAQ auf einer neuen Website zu den pharmazeutischen Dienstleistungen für Apotheken veröffentlichen. Dort soll auch umfangreiches Arbeits- und Informationsmaterial zu finden sein, dass zum Beispiel die für die Abrechnung erforderliche Dokumentation erleichtert.
Quelle: ABDA, Ärzte Zeitung, Pharmazeutische Zeitung