PTA-Beruf: Ausbildung, Reform und Kompetenzerweiterung

Der PTA-Beruf ist unverzichtbar für die öffentliche Apotheke. Was verbirgt sich hinter diesem vielseitigen und verantwortungsvollen Berufsbild? Erfahren Sie mehr zur PTA-Ausbildung, der Geschichte des Berufs und seiner Reform.

von Kirsten Bechtold
23.03.2026

PTA am Regal mit Medikamenten
© Foto: WavebreakMediaMicro, stock.adobe.com
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  • Die PTA-Ausbildung dauert zweieinhalb Jahre und gliedert sich in einen schulischen Teil (2 Jahre) und ein sechsmonatiges Praktikum in einer Apotheke.
  • Seit 1968 hat sich der PTA-Beruf von der reinen Assistenzkraft in Labor und Rezeptur zur pharmazeutischen Fachkraft im HV mit viel Kundenkontakt weiterentwickelt.
  • Das PTA-Reformgesetz von 2020 trägt den Veränderungen im Berufsbild Rechnung und legt in der Ausbildung von PTA einen Schwerpunkt auf die Beratungskompetenz.

PTA arbeiten unter Aufsicht eines Apothekers. Diese strikte Vorgabe hat sich mit Infkrafttreten des PTA-Reformgesetzes etwas gelockert. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Pflicht des Apothekers, PTA zu beaufsichtigen.

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Das PTA-Reformgesetz trägt vor allem der Entwicklung Rechnung, dass sich das Aufgabenspektrum einer PTA enorm verändert hat und damit auch das Berufsbild. Weg von der reinen Assistenzkraft im Labor und in der Rezeptur läuft heute die Mehrzahl der Kundenkontakte über PTA. Diese haben vielfältige Aufgaben, vor allem im Bereich Selbstmedikation.

Die Geschichte des PTA-Berufs: Von der Idee zur Realität

Die Idee, einen pharmazeutischen Assistenzberuf zu schaffen, wurde bereits 1954 in München auf dem Deutschen Apothekertag diskutiert. Erst 1961 kam jedoch eine Mehrheit zustande, die sich für die Einführung des Berufsbildes aussprach.

Nochmals sieben Jahre vergingen, bis am 18. März 1968 das Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) verkündet wurde. Gut drei Jahre später waren die ersten PTA in Apotheken aktiv und prägen seitdem den Apothekenalltag.

Um das PTA-Berufsbild zu modernisieren und zu stärken, wurde am 16. Januar 2020 im Bundesgesetzblatt das PTA-Reformgesetz (Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten) verkündet.

Vollständig in Kraft tat es zum 1. Januar 2023. Somit hatten Berufsfachschulen und Ausbildungsapotheken Zeit, die Ausbildungsinhalte und -strukturen gemäß der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung anzupassen.

PTA-Reformgesetz: Neue Schwerpunkte in der Ausbildung

Die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die fachgerechte Information und Beratung der Kundinnen und Kunden sind zurzeit für die meisten PTA in einer öffentlichen Apotheke der Arbeitsschwerpunkt. Die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln ist zwar immer noch ein wichtiger Bestandteil, hat jedoch gegenüber der Beratungstätigkeit an Bedeutung verloren.

Dem trägt das PTA-Reformgesetz Rechnung. Ein Schwerpunkt der PTA-Ausbildung liegt auf der Stärkung der Beratungskompetenz. Die Vermittlung der pharmazeutisch-technologischen Kompetenz soll dabei gewährleistet bleiben.

PTA-Ausbildung: Dauer, Ablauf und Vergütung

Die PTA-Ausbildung dauert weiterhin zweieinhalb Jahre und gliedert sich wie folgt:

  • 2 Jahre: schulischer Teil an einer PTA-Schule
  • 6 Monate: praktische Ausbildung in einer Apotheke
  • Abschluss: staatliche Prüfung

Ausbildungsvergütung

PTA-Praktikantinnen und Praktikanten, die in einer Apotheke im Bundesgebiet ihr sechsmonatiges Pflichtpraktikum absolvieren, erhalten 876 Euro pro Monat. In den Kammerbezirken Nordrhein und Sachsen wird das PTA-Praktikum mit 850 Euro monatlich vergütet.

So viel verdienen PTA

Wie viel PTA tariflich in den einzelnen Bundesländern verdienen, haben wir für Sie zusammengestellt. Achtung: Anspruch auf den tariflichen Lohn haben PTA nur, wenn sie Mitglied in der Apothekengewerkschaft Adexa sind und ihr Arbeitgeber gleichzeitig im Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken.

Die Gesundheitsministerkonferenz hat bereits 2019 die Schulgeldfreiheit für alle Gesundheitsfachberufe (inkl. PTA) beschlossen, doch eine bundeseinheitliche Regelung gibt es bislang nicht. Dennoch wurde bereits in vielen Bundesländern (z. B. Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern) das Schulgeld abgeschafft oder wird vom Land übernommen.

Erweiterte Kompetenzen für erfahrene PTA

In der Apothekenbetriebsordnung wird geregelt, dass erfahrenen PTA unter bestimmten Voraussetzungen erweiterte Kompetenzen im Apothekenbetrieb übertragen werden können.

Beispiele für erweiterte Tätigkeiten:

  • Abzeichnen von Prüfprotokollen
  • Weitere verantwortungsvolle Aufgaben im Apothekenbetrieb

Wichtig: Eine Vertretung der Apothekenleiterin oder des Apothekenleiters ist weiterhin nicht vorgesehen.

Quelle: Abda, BVpta, Adexa, BMG

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