Weiterbildungsstipendium
für junge PTA

Wer kurz vor dem Berufsabschluss steht und mit einem sehr guten Ergebnis der Abschlussprüfung rechnet, kann sich um ein Weiterbildungsstipendium bewerben. Und auch mit dem Abschluss in der Tasche ist dies unter bestimmten Voraussetzungen noch möglich.

14.03.2022

PTA Beruf Fortbildung Stipendium
© Foto: XtravaganT / stock.adobe.com
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Ziel des Weiterbildungsstipendiums ist es, junge PTA mit sehr gutem Ausbildungsabschluss darin zu unterstützen, sich berufsfachlich und fachübergreifend fortzubilden und weiterzuqualifizieren, um in ihrem Beruf noch besser voranzukommen. Der Förderbetrag beträgt 8100 Euro mit einem Eigenanteil von zehn Prozent pro Weiterbildungsmaßnahme.

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Altersgrenze

Für die Aufnahme in das Programm gilt ein Höchstalter von 24 Jahren. Eine Ausnahme gibt es für die Gesundheitsfachberufe, also auch für PTA: Die Zeit der fachschulischen Ausbildung wird angerechnet (maximal 2 Jahre), ebenso Freiwilligendienste, Elternzeit u. a. Die Aufnahme kann dadurch bis zu drei Jahre später erfolgen. Insgesamt ist die Berücksichtigung von Anrechnungszeiten auf drei Jahre begrenzt. Wenn Sie bereits 28 Jahre oder älter sind, können Sie nicht mehr aufgenommen werden.

Voraussetzungen

Neben dem genannten Alter muss die Berufsabschlussprüfung mit 1,9 oder besser bestanden worden sein. Bei einem schlechteren Notendurchschnitt ist es unter Umständen dennoch möglich, in das Förderprogramm aufgenommen zu werden. Nämlich dann, wenn der Nachweis Ihrer Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule erfolgt.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind alle anspruchsvollen, in der Regel berufsbegleitenden Maßnahmen:

  • der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau, Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie
  • der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z. B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement)
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich aufbauen.

Wo kann man sich bewerben?

PTA wenden sich an die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung – Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) in Bonn. Diese betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung das Weiterbildungsstipendium. Auf der Homepage der SBB findet sich unter anderem auch die Stipendieninformation Gesundheitsfachberufe in PDF-Form, die auch für PTA gelten.

Bewerbungsschluss für das jährliche Auswahlverfahren ist der 15. Februar. 

Quelle: LAV Baden-Württemberg, SBB

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