Minijobber dürfen mehr verdienen
- Der Mindestlohn orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung und der Beschäftigungslage.
- Die Verdienstobergrenze für Minijobber liegt seit 1. Januar 2026 bei 603 Euro pro Monat.
- Zum 1. Januar 2027 steigt die Grenze auf 633 Euro.
- Minijobber werden vom Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale angemeldet.
Die Minijob-Grenze orientiert sich an den Mindestlohnbedingungen. Durch Anstieg des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht einem monatlichen Durchschnittsverdienst von 603 Euro statt bisher 556 Euro. Durch die Erhöhung bleibt das mögliche Arbeitspensum von etwa zehn Wochenstunden im Minijob weiterhin konstant, ohne dass der Minijob-Status verloren geht.
Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 Euro geplant. Dann dürfen Minijobber monatlich 633 Euro verdienen. Für Midijobberinnen und -jobber bleibt die Grenze von 2.000 Euro bestehen.
Wer zahlt was im Minijob?
Arbeitgeber und -geberinnen zahlen pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, Umlagen und Steuern. Minijobberinnen und -jobber zahlen in der Regel nur Rentenversicherungsbeiträge. Dabei können sie selbst entscheiden, ob sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen wollen.
Wichtige Änderung: Ab dem 1. Juli 2026 haben Minijobberinnen und Minijobber die Möglichkeit, eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für die Zukunft wieder aufzuheben. Dadurch können sie eigene Beiträge zur Rentenversicherung leisten und ihre Rentenansprüche erhöhen.
Minijob – Midijob: Bausteine für die Rente
Für Mini- und Midijobs gelten besondere Regelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Welche das sind, für wen sie gelten und was Sie sonst noch wissen sollten, hat die Deutsche Rentenversicherung in einer Broschüre zusammengefasst.
Weiterführende Informationen rund um den Minijob bietet auch die Minijob-Zentrale auf ihrer Homepage.
Quelle: Minijobzentrale, kkdirekt, Deutsche Rentenversicherung