PTA als Praxisanleiterinnen und -anleiter

Nach dem neuen PTA-Berufsgesetz (§ 17 Abs. 3 PTAG) können auch erfahrene PTA Praktikantinnen und -Praktikanten anleiten. Die Bundesapothekerkammer hat am 12. Mai ein Curriculum verabschiedet. Das Wichtigste auf einen Blick.

von Kirsten Bechtold
22.05.2026

Eine PTA erklärt der Praktikantin etwas am Bildschirm
© Foto: Robert Kneschke / stock.adobe.com
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Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer hat auf ihrer Sitzung am 12. Mai 2026 das Curriculum „Praxisanleitung für PTA – Anforderungen an die pädagogische Zusatzqualifikation für nicht-approbiertes pharmazeutisches Personal“ verabschiedet.

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Welche Voraussetzungen müssen PTA erfüllen?

Bevor eine PTA offiziell als Praxisanleiterin oder -anleiter agieren darf, sind zwei Bedingungen zu erfüllen:

  • Berufserfahrung: Der oder die PTA muss mindestens zwei Jahre im Beruf tätig sein.
  • Qualifikation: Der oder die PTA muss eine pädagogische Zusatzqualifikation absolvieren.

Das vorliegende Curriculum der Bundesapothekerkammer (BAK) setzt hierfür 115 Lerneinheiten (à 45 Min.) an.

Was lernen PTA im Rahmen der Zusatzqualifikation?

Die Fortbildung ist in vier Module unterteilt und bereitet PTA darauf vor, die Praktikantinnen und Praktikanten nicht nur „nebenher“ laufen zu lassen, sondern sie strukturiert zum eigenständigen Arbeiten zu führen.

Modul Fokus Inhalte (Auszug)
M1 Recht & Orga Dienstpläne für die Auszubildenden, Jugendschutz, Haftungsrecht und der offizielle Ausbildungsplan
M2 Pädagogik Die neue Rolle im Team, Grundlagen der Gesprächsführung und wie man Wissen didaktisch klug vermittelt
M3 Anleitung Anwendung der 4-Stufen-Methode, Durchführung von Feedbackgesprächen und Umgang mit Fehlern oder Konflikten
M4 Praxis Eigenständiges Planen und Durchführen von Anleitungssituationen in der Apotheke
Wichtig!

Das Curriculum hat Empfehlungscharakter. Da die finale Aufsicht bei den jeweiligen Landesbehörden liegt, sollten PTA vorab kurz prüfen, ob die für sie zuständige Apothekerkammer dieses BAK-Curriculum bereits eins zu eins umsetzt.

Wie sieht die Abschlussprüfung aus?

Es gibt keine klassische Klausur, sondern eine praxisnahe Lernerfolgskontrolle:

  • Schriftliche Ausarbeitung: Es wird eine Situation aus dem Apothekenalltag beobachte und daraufhin eine gezielte Anleitung (basierend auf einem „Grobraster“) geplant.
  • Fachgespräch: In einem 15- bis 30-minütigen Gespräch mit Prüferinnen und Prüfern der Apothekerkammer muss das Vorgehen erklärt werden. Somit zeigen PTA, dass sie die Methoden (Planung, Umsetzung, Bewertung) beherrschen.

Was sollen Praktikantinnen und Praktikanten nach der Anleitung können?

Es geht nicht mehr nur darum, „Wissen abzufragen“. Im Fokus steht der Theorie-Praxis-Transfer. Das heißt, der bzw. die anleitende PTA:

  • unterstützt dabei, das Schulwissen in den Apothekenalltag zu übertragen
  • fördert die Handlungskompetenz, damit die Praktikantinnen und Praktikanten am Ende sicher und eigenverantwortlich arbeiten können
  • sind Mentoren und Lernmoderatoren, die auch die persönliche Entwicklung der Auszubildenden im Blick hat

Quelle: Abda

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