Vorbereitung ist alles

Die schriftliche Prüfung ist geschafft, die Zusage für den Praktikumsplatz steckt in der Tasche – doch damit ist es nicht getan. Es gibt noch Einiges, was es vor Arbeitsantritt zu klären gibt, zum Beispiel mit Blick auf den Arbeitsvertrag.

von Sarah Siegler
21.06.2022

Arbeitsvertrag
© Foto: Jodi Jacobson / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)
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Probleme ersparen sich angehende Praktikanten und Praktikantinnen durch eine gute Vorbereitung im Vorfeld. Nach der Zusage für den Praktikumsplatz empfiehlt es sich, mit dem künftigen Chef oder der Chefin einen Gesprächstermin in der Apotheke zu vereinbaren. Bei diesem Treffen können Rahmenbedingungen geklärt und der Arbeitsvertrag für das Praktikum besprochen werden. Liegt der Apotheke kein entsprechendes Vertragsformular vor, kann ein Vordruck in der Regel von den Homepages der zuständigen Landesapothekerkammern heruntergeladen werden.

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Der Arbeitsvertrag

Nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie den Vertrag in Ruhe durch. Am besten geht das zu Hause. Im Vertrag sollten die Länge der Probezeit, die wöchentliche Arbeitszeit, der Urlaubsanspruch und die Höhe der Ausbildungsvergütung enthalten sein. Auch ist es ratsam Regelungen zu freien Tagen darin festzuhalten.

Bei Unklarheiten hilft es, wenn eine Person, die sich mit Arbeitsrecht auskennt, den Vertrag prüft. Die Apothekengewerkschaft Adexa hat Infos zusammen gestellt, die ebenfalls weiterhelfen Erst wenn alles in Ordnung ist, sollten Sie ihn unterzeichnen.

Stichwort Datenschutz

Seit Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung. Daher ist es üblich, dass mit der Einstellung auch eine Datenschutzvereinbarung und eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben werden muss. Letztere ist Bestandteil des Arbeitsvertrages.

Arbeitskleidung

Werden Kittel getragen? Sollen diese lange oder kurze Ärmel haben? Gibt es Polo-Shirts? Ist eine weiße Hose gewünscht? Klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Arbeitgeber, ob es in der Apotheke eine spezielle Arbeitskleidung gibt. Fragen Sie auch nach, ob diese gestellt oder von Ihnen selbst besorgt und bezahlt werden muss.

Für die Rezeptur benötigen PTA zudem einen separaten Kittel mit langen Ärmeln, einige Apotheken arbeiten aber auch mit Einwegkitteln. Damit die Hygienerichtlinien eingehalten werden, sollten Sie auch als Praktikant oder Praktikantin mindestens zwei Kittel haben. Am besten immer einen frischen in der Apotheke auf Vorrat halten, falls ein Malheur passiert. Ebenfalls aus hygienischen Aspekten müssen lange Haare in der Rezeptur zusammengebunden werden. Damit Sie für einen kurzfristigen Einsatz jederzeit gewappnet sind, ist es von Vorteil, eine Haarspange/Haargummi in der Apotheke zu deponieren.

Reinigung

Auch hier gibt es unterschiedliche Regelungen. Viele Apotheken geben Arbeitskleidung gesammelt in die Reinigung. Wird der Arbeitskittel zu Hause gewaschen, dann möglichst separat, bei mindestens 60 Grad. Damit er immer schön weiß bleibt, kann im Vollwaschgang auch etwas Bleichmittel zugesetzt werden. Anschließend ordentlich bügeln, denn ein faltenfreier Kittel beziehungsweise faltenfreie Arbeitskleidung hilft beim ersten positiven Eindruck.

Schuhe

Der Arbeitsschutz sieht geschlossenes festes Schuhwerk vor, das aus hygienischen Gründen nur in der Apotheke getragen wird und vor Arbeitsbeginn gegen die Straßenschuhe getauscht wird vor.

Namensschilder

In der Offizin helfen sie der Kundschaft, sich an ein neues Gesicht zu gewöhnen. Auch unterstützen die Schildchen die persönliche Ansprache.

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