Serie Rezeptur: Thymian

Thymianfluidextrakt ist in einer breiten Palette an Fertigarzneimitteln gegen Atemwegsinfekte enthalten. Lesen Sie, weshalb es sinnvoll sein kann, ihn in der Rezeptur zu einem Individualarzneimittel zu verarbeiten.

von Stefanie Fastnacht und Sarah Siegler
27.02.2026

PTA Sarah Siegler in der Rezeptur
© Foto: Sarah Siegler
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  • Thymianfluidextrakt DAB ist in der Zuckerfreien Thymian-Mixtur NRF 4.4. und im Thymian-Sirup NRF 4.13. enthalten.
  • Er wirkt bei Atemwegsinfekten antimikrobiell, antitussiv, expektorierend und entkrampfend.
  • Als Süßungsmittel dient der Zuckeraustauschstoff Saccharin-Natrium.
  • Eine Konservierung ist aufgrund der antimikrobiellen Wirksamkeit von Thymian nicht erforderlich.
  • Auf dem Etikett ist anzugeben: „Enthält 460 mg Ethanol pro 10 ml Lösung, entsprechend 46 mg/ml [4,6 % (m/V)]“.

Thymianfluidextrakt DAB 2022 wird aus Thymiankraut hergestellt. Er wirkt antimikrobiell, antitussiv (hustenreizdämpfend), expektorierend (auswurffördernd) sowie entkrampfend (spasmolytisch) und kommt bei Atemwegsinfekten zum Einsatz. Wirksamkeitsbestimmend ist das ätherische Öl mit einem hohen Gehalt an Thymol, welches auch für den typischen Thymiangeruch verantwortlich ist. Daneben zählen Carvacrol und Terpenphenole zu den Hauptinhaltsstoffen. Für die Herstellung von Thymianfluidextrakt DAB 2022 werden ein Teil frisch pulverisierte Droge und zwei bis drei Teile einer Mischung aus einem Teil Ammoniaklösung 10 %, 20 Teilen Glycerol 85 %, 70 Teilen Ethanol 90 % (V/V) und 109 Teilen Gereinigtem Wasser mittels eines geeigneten Verfahrens hergestellt. Der Ethanolgehalt liegt bei 30 bis 37 % (V/V).

Aktueller Podcast

Serie Rezeptur

03/2026 Thymian
04/2026 Sildenafil
05/2026 Steinkohlenteer
06/2026 Neomycin
07/2026 Metformin
08/2026 Ethosuximid
09/2026 Bisacodyl
10/2026 Natriumedetat
11/2026 Clobetasol
12/2026 Benzydamin

Problemanalyse und Lösungen

Egal, ob Fertigarzneimittel oder Rezepturarzneimittel, bei der Abgabe von Präparaten mit Thymianfluidextrakt ist der Gehalt an Alkohol und Süßungsmitteln im Blick zu behalten. Zu beachten ist ferner, dass ätherische Öle bei empfindlichen Personen Reizungen auslösen können, zum Beispiel bei direktem Kontakt mit der Haut und den Augen. Auch beim Verdampfen oder der unverdünnten Einnahme kann es zu Reizungen kommen. Im Folgenden geben wir Verarbeitungstipps zu Thymianfluidextrakt in der Rezeptur und stellen beispielhaft die Herstellung von Zuckerfreier Thymianmixtur NRF 4.4. vor.

Die Rezeptur

Zuckerfreie Thymianmixtur NRF 4.4., 100 ml
Dos.: 1 – 3 x tgl. 10 ml Mixtur

Alkohol

Herstellungsbedingt enthalten pflanzliche Extrakte wie Thymianfluidextrakt oft Ethanol. Daher eignen sie sich nicht für Alkoholkranke und nur bedingt für Schwangere und Kinder. Auch aus religiösen Gründen werden alkoholhaltige Arzneimittel oft abgelehnt.

Wichtig-- In der Regel werden im Beipackzettel von ethanolhaltigen Präparaten, die für Kinder und Säuglinge zugelassen sind, Dosierungen angegeben, die zehn bis 150 Milligramm Ethanol pro Dosis enthalten. Diese Mengen führen nach Einschätzung von Experten nicht zu schädlichen Blutalkoholkonzentrationen und können Kindern kurzfristig verabreicht werden. Zum Vergleich: Durch den Verzehr von 50 Gramm Mischbrot (1 Scheibe), 50 Gramm Banane oder 38 Millilitern Apfelsaft (1/2 Glas) nehmen Kinder ebenfalls 150 Milligramm Ethanol zu sich. Aus Sicherheitsgründen raten Experten jedoch von einer regelmäßigen Gabe ethanolhaltiger Arzneimittel bei Säuglingen und Kleinkindern ab.

Lösung-- In der Apotheke stehen alkoholfreie Arzneimittel zur Verfügung. Diese können Kunden angeboten werden, die keine alkoholhaltigen Präparate einnehmen wollen oder dürfen.

Süßungsmittel

Arzneimittel mit Thymianfluidextrakt können als Hilfsstoffe Zucker wie Glukose (Traubenzucker) oder Saccharose (Haushaltszucker) enthalten, um den Geschmack zu verbessern. Diese stecken vor allem in Säften, Sirupen, Teegranulaten oder Lutschtabletten und sind bei Diabetikern zu berücksichtigen.

Zuckeraustauschstoffe wie die Zuckeralkohole Sorbit und Xylit sind deutlich kalorienärmer als Glukose und Saccharose und erhöhen den Blutzuckerspiegel nur geringfügig. Je nach eingesetzter Menge begünstigen sie Verdauungsprobleme wie Blähungen, Bauchschmerzen und Durchfall.

Auch der Einfachzucker Fruktose wird insulinunabhängig verstoffwechselt. Bei übermäßigem Verzehr trägt er jedoch zur Entwicklung von Fettleber und Übergewicht bei. Ferner sind Unverträglichkeitsreaktionen (Fruktoseintoleranz) möglich.

Lösung-- Als Alternative bieten sich zuckerfreie Tropfen und Lutschtabletten sowie Tees in Teebeuteln an. Auch die individuelle Herstellung von Rezepturarzneimitteln mit Verzicht auf Glukose, Saccharose, Fruktose und Zuckeraustauschstoffen ist denkbar. Für Kunden, die auf den süßen Geschmack nicht verzichten wollen, eignen sich Süßstoffe wie Saccharin-Natrium mit hohem Süßungsgrad, aber ohne physiologischem Brennwert.

Ätherische Öle

Sie werden durch Einatmen über die Schleimhaut, über die Haut beim Einreiben oder durch Schlucken über den Magen-Darm-Trakt aufgenommen. Ätherische Öle können bei empfindlichen Menschen allergische Reaktionen hervorrufen. Verantwortlich dafür sind Duftstoffmoleküle mit allergenen Eigenschaften. Unverdünnt eingesetzte Öle reizen durch die hohen Konzentrationen zudem zu Haut- und Schleimhaut. Ätherisches Thymianöl ist in der Regel gut verträglich.

Lösung-- Ätherische Öle sollen nie unverdünnt auf Haut und Schleimhaut angewendet oder eingenommen werden. Auch bei Kindern und Menschen mit Vorerkrankungen wie Asthma sind sie mit Vorsicht einzusetzen. In Individualrezepturen zum Einnehmen dienen sie nicht nur als Wirkstoff, sondern auch als Geschmackskorrigens. In den dafür verwendeten, niedrigen Dosen wirken sie jedoch nicht therapeutisch, weshalb ihre Zugabe bei bekannten Unverträglichkeiten entfallen kann.

Video: Thymian in der Rezeptur

Praxisbeispiel

Die Stammkundin Frau Bregenzer* betritt die Apotheke. Sie hustet stark und möchte einen thymianhaltigen Hustensaft kaufen. PTA Sarah Siegler kennt die Kundin und weiß, dass sie eine Fruktoseunverträglichkeit hat. Auch Zuckeraustauschstoffe wie Sorbit und Xylit bereiten ihr Probleme. Das ist neben dem Allergiepass in der Kundendatei hinterlegt. Die PTA schaut sich die Zusammensetzung verschiedener Thymian-haltiger Hustensäfte an und stellt fest, dass kein für Frau Bregenzer geeignetes Fertigarzneimittel verfügbar ist.

Die Kundin besteht jedoch auf einer Formulierung mit Thymian. Ein reines Thymianpräparat in Tropfenform hat ihr schon mal geholfen, aber überhaupt nicht geschmeckt, weshalb sie es nicht mehr eingenommen hat. Zum Glück erinnert sich die PTA an eine Hustenmixtur auf Basis von Thymianfluidextrakt, die sie bereits als Individualrezeptur hergestellt hat: zuckerfreie Thymianmixtur NRF 4.4., bestehend aus Thymianfluidextrakt, Sternanis- und Bitterfenchelöl sowie Gereinigtem Wasser.

Als Süßungsmittel dient der Zuckerersatzstoff Saccharin-Natrium, der Frau Bregenzer keine Probleme bereiten sollte. Die beiden vereinbaren die Herstellung der Mixtur bis zum nächsten Nachmittag. Für eventuelle Rückfragen notiert Sarah Siegler die Telefonnummer der Kundin auf dem Rezepturannahmeschein.

Plausibilitätsprüfung

Nachdem die Kundin die Apotheke verlassen hat, macht sich die PTA an die Recherche. Da es sich bei Zuckerfreier Thymianmixtur um eine geprüfte und standardisierte NRF-Rezeptur handelt, kann sie auf eine ausführliche Plausibilitätsprüfung verzichten. Anhand des in der Kundendatei von Frau Bregenzer hinterlegten Allergiepasses überprüft sie, ob die Einzelbestandteile für die Kundin geeignet sind.

Die Rezeptur ist nicht konserviert. Bezüglich der Konservierung überlegt Sarah Siegler, dass der Alkoholgehalt in zehn Millilitern Thymianmixtur zur Konservierung nicht ausreicht. Sie geht davon aus, dass im Thymiafluidextrakt enthaltenes Thymol und Carvacrol zur mikrobiellen Stabilisierung beitragen.

Sternanisöl und Bitterfenchelöl dienen mit einer Menge von 0,023 beziehungsweise 0,022 Gramm in der Rezeptur als Geschmackskorrigens und entfalten in der eingesetzten Dosierung keine therapeutische Wirkung.

Herstellungsanweisung

Sarah Siegler stuft die Rezeptur als kompatibel und herstellbar ein und erstellt in Anlehnung an die im NRF hinterlegten Informationen eine Herstellungsanweisung. Darin notiert sie, dass der Alkoholgehalt der Mixtur auf dem Etikett anzugeben ist. Die Haltbarkeit legt sie auf sechs Monate fest, die Aufbrauchfrist bei Abfüllung in einer Braunglasflasche auf drei Monate. Außerdem hält sie fest, der Kundin zur besseren Dosierung der Thymianmixtur eine Kolbendosierpipette mit passendem Steckeinsatz mitzugeben.

Herstellung

Sarah Siegler lässt sich die Herstellungsanweisung von der diensthabenden Apothekerin unterschreiben. Da alle Ausgangsstoffe in ausreichender Menge in der Apotheke vorrätig sind, beginnt sie gleich mit der Herstellung. Sie legt ihre Schutzausrüstung an und desinfiziert die Arbeitsfläche sowie alle notwendigen Utensilien mit Isopropanol 70 % (V/V).

Abwiegen

Im ersten Schritt tariert sie ein Becherglas mit Glasstab aus und legt die notwendige Menge Gereinigtes Wasser vor. Dann wiegt sie 0,05 Gramm Saccharin-Natrium ab, überführt den Süßstoff in das Becherglas und löst ihn unter Rühren. Dabei entsteht, wie im NRF gefordert, eine klare, farblose Lösung.

Mischen

Als Nächstes wiegt sie Thymianfluidextrakt zu. Dann ergänzt sie mittels Normtropfenzähler Sternanisöl sowie Bitterfenchelöl und verrührt den charakteristisch nach Thymian duftenden Ansatz, bis er gleichmäßige rotbraun und leicht trüb aussieht.

Abfüllen und etikettieren

Sarah Siegler füllt die fertige Mixtur in die bereitgestellte Braunglasflasche und etikettiert vorschriftsmäßig. Folgende Angaben vermerkt sie zusätzlich auf dem Etikett: „1 ml Lösung enthält 150 mg Thymianfluidextrakt“, „Enthält 460 mg Ethanol pro 10 ml Lösung, entsprechend 46 mg/ml [4,6 % (m/V)]“.

Abgabe

Als Frau Bregenzer zur Abholung in die Apotheke kommt, erklärt die PTA ihr die korrekte Handhabung der Kolbendosierpipette. Da die Kundin schlecht sieht, hat Sarah Siegler ihr bei der 5-ml-Markierung eine farbliche Kennzeichnung angebracht. Um auf die notwendige Einzeldosis von zehn Millilitern zu kommen, soll Frau Bregenzer diese zweimal aufziehen.

*Name von der Redaktion geändert. Die im Beitrag genannten Produkte werden, sofern es Alternativen gibt, beispielhaft genannt.

Dr. Stefan Bär unterstützt die Redaktion bei der Serie fachlich. Die Rezeptur ist sein Spezialgebiet. Er setzt sich dafür unter anderem als Mitglied der Fachgruppe „Magistrale Rezeptur“ der GD Gesellschaft für Dermopharmazie und als Betreuer dreier Rezepturhilfehotlines ein.

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