Adexa: 3 Fragen zu Vertretungen

Die Apothekenreform erlaubt PTA zeitweise Approbierte zu vertreten. Welche Bedingungen es dafür gibt und wo die gesetzlichen Grenzen liegen, erläutert die Apothekengewerkschaft Adexa, in dem sie drei arbeitsrechtliche Fragen zur Vertretungsbefugnis beantwortet.

von Christiane Eymers, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Adexa-Rechtsabteilung
28.08.2026

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© Foto: benjaminnolte, stock.adobe.com
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  • Die Apothekenreform erlaubt PTA unter strengen Bedingungen, Apotheken ohne approbiertes Personal zu führen – aber nur mit Genehmigung und maximal 20 Tage im Jahr.
  • Die Sonderregelung gilt nicht für Alltagssituationen wie Verspätungen.
  • PTA benötigen mindestens drei Jahre Berufserfahrung ohne Aufsicht, ein gutes Prüfungsergebnis und ein Fortbildungszertifikat.
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