Adexa: 3 Fragen zum Kündigungsschutzgesetz

Das Kündigungsschutzgesetz gilt in Apotheken, in denen mehr als zehn Vollzeitstellen besetzt sind. Nicht immer ist PTA klar, welche Regeln bei der Kündigung greifen. Die Apothekengewerkschaft Adexa beantwortet drei Fragen zum Kündigungsschutzgesetz.

von Christiane Eymers, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Adexa-Rechtsabteilung
30.07.2025

Vordergrund: Frau mit Dokument in den Händen;
im Hintergrund steht ein Mann und zeigt mit dem Finger nach vorne
© Foto: JackF / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodellen)
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