Adexa: 3 Fragen zum Tod des Arbeitgebers

Die Apothekengewerkschaft Adexa klärt drei arbeitsrechtliche Fragen zum Tod des Arbeitgebers. Unter welchen Umständen dürfen Erben der Belegschaft kündigen? Können PTA weiterhin mit Gehalt rechnen? Was passiert, wenn die Erbin noch nicht fertig ist mit dem Pharmaziestudium?

von Christiane Eymers, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Adexa-Rechtsabteilung
30.10.2026

Trauer
© Foto: David L/peopleimages.com, stock.adobe.com
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