Adexa: 3 Fragen zur Anzahl der Wochenstunden

In begründeten Ausnahmefällen kann die Apothekenleitung Mehrarbeit anordnen. Betrifft das auch den geplanten Urlaub der Kollegin? Die Apothekengewerkschaft Adexa beantwortet drei Fragen zur Anzahl der Wochenstunden.

von Christiane Eymers, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Adexa-Rechtsabteilung
30.05.2025

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© Foto: magele-picture / stock.adobe.com
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Ich soll meine Kollegin im Urlaub vertreten und dann auch nachmittags arbeiten. Ich habe aber bewusst nur 20 Wochenstunden und arbeite wie vereinbart immer vormittags, wenn meine Kinder im Kindergarten sind. Muss ich die Vertretung übernehmen?

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Ob Sie Mehrarbeit leisten müssen, ergibt sich aus Ihrem Arbeitsvertrag. Wenn darin keine Regelung dazu enthalten ist, müssen Sie grundsätzlich nur Ihre 20 Wochenstunden leisten. Bei Geltung tariflicher Regelungen kann Mehrarbeit in begründeten Ausnahmefällen verlangt werden. Das ist zum Beispiel die Erkrankung von Kolleginnen oder Kollegen. Dass den Beschäftigten Urlaub gewährt werden muss, ist planbar und somit kein Ausnahmefall. Und auch wenn Mehrarbeit verlangt werden kann, gilt: Bei der Lage der Arbeitszeit muss Ihre Apothekenleitung ihr Ermessen ordnungsgemäß ausüben und kann keine Zeiten anordnen, die für Sie aufgrund der Betreuungssituation gar nicht umsetzbar sind.

Meine Chefin teilt mich immer mit weniger als meinen vereinbarten 30 Wochenstunden ein, weil ich einen Puffer aufbauen soll für Vertretungen in der Urlaubszeit. Muss ich das hinnehmen?

Wenn ein flexibles Jahresarbeitszeitkonto nach der tariflichen Regelung vereinbart ist, kann Ihre Chefin Sie in einem Rahmen von 75 Prozent bis 130 Prozent der Wochenarbeitszeit einsetzen. Erst über das Jahr müssen sich dann Plus- und Minusstunden ausgleichen und durchschnittlich 30 Wochenstunden erreicht werden. Wenn Sie aber eine feste Wochenarbeitszeit vereinbart haben, müssen die 30 Stunden auch abgerufen werden. Ihre Chefin befindet sich ansonsten im Annahmeverzug und die fehlenden Stunden müssen nicht nachgearbeitet werden.

Ich arbeite 35 Stunden in der Woche. Fast jeden Monat komme ich aber insgesamt über 140 Stunden. Kann das richtig sein?

In der Regel wird im Arbeitsverhältnis eine Wochenstundenzahl vereinbart. Trotzdem bezieht sich das Gehalt meistens auf den Monat. Bei der Berechnung ist berücksichtigt, dass die Monate unterschiedlich lang sind. Durchschnittlich hat ein Monat 4,33 Wochen. Deshalb ergibt sich Ihr Monatslohn, indem Sie Ihren Stundenlohn mit der Wochenstundenzahl und dann mit 4,33 multiplizieren. Die tatsächlich monatlich geleisteten Stunden können dann variieren.

Kontakt:

Adexa– Die Apothekengewerkschaft
Hudtwalckerstraße 10
22299 Hamburg
Tel.: 040.36 38 29
Fax: 040.36 30 58
info@adexa-online.de

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