Adexa: 3 Fragen zur Wiedereingliederung

Nach langer Krankheit oder einem schweren Unfall können PTA Schritt für Schritt wieder ins Berufsleben integriert werden. Die stufenweise Wiedereingliederung wird auch Hamburger Modell genannt. Die Apothekengewerkschaft Adexa beantwortet drei arbeitsrechtliche Fragen zur Wiedereingliederung.

von Christiane Eymers, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Adexa-Rechtsabteilung
30.07.2026

PTA öffnet Schublade
© Foto: Eder Paisan, Getty Images
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  • Die stufenweise Wiedereingliederung ist freiwillig und kann nicht erzwungen werden.
  • Für Schwerbehinderte besteht jedoch ein gesetzlicher Anspruch auf dieses Hamburger Modell.
  • Wer als arbeitsunfähig gilt, kann keinen Urlaub geltend machen.
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