Adexa: 3 Fragen zur Wiedereingliederung
- Die stufenweise Wiedereingliederung ist freiwillig und kann nicht erzwungen werden.
- Für Schwerbehinderte besteht jedoch ein gesetzlicher Anspruch auf dieses Hamburger Modell.
- Wer als arbeitsunfähig gilt, kann keinen Urlaub geltend machen.
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