Als Deutschlands größter pharmazeutischer Fachverlag versorgt der Deutsche Apotheker Verlag seit über 100 Jahren Apothekerinnen und Apotheker, PTA und PKA sowie weitere pharmazeutische Berufsgruppen in Ausbildung und Beruf umfassend mit wissenschaftlichen Fachinformationen und ist mit zehn weiteren Unternehmen Teil der DAV Mediengruppe.
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Die Deutsche Apotheker Zeitung informiert Apothekerinnen und Apotheker aktuell über wichtige Entwicklungen aus der pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis, der Gesundheits- und Standespolitik sowie dem Apothekenmarkt. Sie setzt Themen und fördert Diskussionen rund um die sichere Arzneimittelversorgung und -therapie ebenso wie zu berufspolitischen Entwicklungen.
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Kommentar von Fischer
Guten Tag, ich arbeite seit 2 Wochen in einer Tankstelle. Die Öffnungszeiten sind gleich Arbeitszeiten. Gearbeitet wird in 2 Schichten. Frühschicht von 5 bis 13 Uhr und Spätschicht von 13 bis 21 Uhr. Pro Schicht wird nur eine Person eingesetzt. In diesen 8 Stunden haben wir keine Pausen. Ist das korrekt so?
Antwort der Redaktion
Sehr geehrte Frau Fischer, laut § 4 Arbeitszeitgesetz steht Ihnen mindestens eine Pause zu. "Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden." Als Fachmagazin für Pharmazeutisches Fachpersonal können wir keine Rechtsberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich an die Gewerkschaft ver.di oder Ihren Betriebsrat für weitere Fragen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team von DAS PTA MAGAZIN