ApoVWG: Neue Befugnisse für PTA

Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) hat alle parlamentarischen Hürden genommen und ist am 2. Juli in Kraft getreten. Wann die einzelnen Neuerungen tatsächlich wirksam werden, ist unterschiedlich.

von Kirsten Bechtold
30.07.2026

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© Foto: zamrznutitonovi, Getty Images
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  • Erfahrene PTA dürfen in ländlichen Regionen den Apothekenbetrieb vorübergehend für maximal 20 Tage pro Jahr aufrechterhalten.
  • Das Impfangebot in Apotheken wird ausgeweitet, wobei nun auch geschulte PTA unter Aufsicht impfen dürfen.
  • Die Befugnisse für Point-of-Care-Schnelltests (z. B. auf HIV oder diverse Viren) werden für das pharmazeutische Personal erweitert.
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