Arzneitees: Schluck für Schluck

Sie wärmen von innen, schaffen Wohlbefinden und können sogar Beschwerden lindern. Kein Wunder, dass sie bei Apothekenkunden so beliebt sind und das nicht nur in der Erkältungszeit.

von Text: Dr. Ute Koch
30.10.2025

Arzneitee mit Blüten
© Foto: New Africa / stock.adobe.com
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  • Arzneitees unterliegen dem Arzneimittelgesetz, und die darin enthaltenen Drogen müssen Arzneibuchqualität haben.
  • Der Anbau der Stammpflanzen erfolgt kontrolliert in Monokulturen auf großen Feldern. Das Ziel ist von Ernte zu Ernte eine gleichbleibend hohe Qualität der Stammpflanzen und der daraus gewonnenen Teedrogen.
  • Genuss- und Wellnesstees unterliegen dem Lebensmittelgesetz. Sie sind nicht zur Prophylaxe und Therapie von Beschwerden geeignet und dafür auch nicht zugelassen.
  • Bei der Teezubereitung wird zwischen Aufguss, Abkochung und Kaltauszug unterschieden.
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