Arzneitees: Schluck für Schluck
- Arzneitees unterliegen dem Arzneimittelgesetz, und die darin enthaltenen Drogen müssen Arzneibuchqualität haben.
- Der Anbau der Stammpflanzen erfolgt kontrolliert in Monokulturen auf großen Feldern. Das Ziel ist von Ernte zu Ernte eine gleichbleibend hohe Qualität der Stammpflanzen und der daraus gewonnenen Teedrogen.
- Genuss- und Wellnesstees unterliegen dem Lebensmittelgesetz. Sie sind nicht zur Prophylaxe und Therapie von Beschwerden geeignet und dafür auch nicht zugelassen.
- Bei der Teezubereitung wird zwischen Aufguss, Abkochung und Kaltauszug unterschieden.
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