BVpta: Anspruch auf Sonderurlaub

Unter Sonderurlaub versteht man meist eine Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Gehaltes. Es gibt Situationen im Leben, die es notwendig machen, kurzfristig der Arbeit fernzubleiben. Der Bundesverband PTA erläutert Details.

von Bettina Schwarz, Geschäftsführerin BVpta
30.01.2024

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© Foto: Janina Dierks / stock.adobe.com
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