BVpta: Arbeitszeitkonto
Auf schriftliche oder elektronische Weise wird die geleistete Arbeit unter Beachtung von Urlaub, Krankheit, oder Überstunden des Mitarbeiters festgehalten und mit der arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich zu leistenden Arbeitszeit verrechnet.
Laut Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter (BRTV) muss die Einrichtung eines Jahresarbeitszeitkontos (JAK) schriftlich und einvernehmlich erfolgen. Dabei muss eine grundsätzliche Festlegung von Umfang und Lage der regelmäßigen Arbeitsstunden erfolgen. Die flexible, wöchentliche Arbeitszeit für Vollzeitmitarbeiter kann zwischen 29 und 48 Stunden betragen. Im Ausgleichszeitraum von zwölf Monaten muss dann eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden erreicht werden. Der Ausgleichszeitraum soll grundsätzlich dem Kalenderjahr entsprechen. Für Teilzeitmitarbeiter kann die flexible wöchentliche Arbeitszeit zwischen 75 Prozent und 130 Prozent der vertraglich vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit betragen.
Für Tage, an denen der Mitarbeiter Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, werden die jeweils im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitsstunden eingestellt. Sind also für einzelne Wochentage unterschiedliche Arbeitszeiten fixiert, werden genau die Arbeitsstunden für den betreffenden Wochentag gutgeschrieben und nicht berechnete, tägliche Durchschnittswerte.
Oftmals ist das JAK am Ende des Ausgleichszeitraums nicht ausgeglichen. Ein Arbeitszeitguthaben ist innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres durch Freizeitausgleich abzugelten. Erfolgt der Ausgleich nicht innerhalb des ersten Quartals, werden Mehrarbeitszuschläge fällig. Einvernehmlich kann auch eine Auszahlung vereinbart werden. Minderstunden müssen ebenfalls innerhalb von drei Monaten ausgeglichen werden. Gibt der Arbeitgeber hierzu keine Gelegenheit, verfallen die Minusstunden zum Ablauf der drei Monate.
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