BVpta: Aufhebungsvertrag und Folgen

Ein Aufhebungsvertrag ist grundsätzlich rechtlich bindend. Wer ihn unterschreibt, kann sich später in der Regel nicht mehr davon lösen. Nur in seltenen Ausnahmefällen ist eine Anfechtung oder Lösung vom Vertrag möglich. Die rechtlichen Hürden hierfür sind jedoch hoch.

von Bettina Schwarz, Geschäftsführerin BVpta
30.07.2026

Hand unterschreibt Vertrag
© Foto: BernardaSv, Getty Images/iStockphoto
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  • Ein Aufhebungsvertrag ist rechtlich bindend und bedarf zwingend der Schriftform.
  • Bei unfairem Verhandeln durch den Arbeitgeber kann er jedoch unwirksam sein.
  • Wer unüberlegt unterschreibt, riskiert zudem eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
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