BVpta: Aufhebungsvertrag und Folgen
- Ein Aufhebungsvertrag ist rechtlich bindend und bedarf zwingend der Schriftform.
- Bei unfairem Verhandeln durch den Arbeitgeber kann er jedoch unwirksam sein.
- Wer unüberlegt unterschreibt, riskiert zudem eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Login
Dieser Artikel ist nur für registrierte Nutzer sichtbar
Bitte loggen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort ein oder registrieren Sie sich kostenlos.
Kommentar schreiben
Die Meinung und Diskussion unserer Nutzer ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie im Sinne einer angenehmen Kommunikation auf unsere Netiquette. Vielen Dank!