BVpta: Befristung im Arbeitsvertrag

Arbeitsverhältnisse werden häufig zunächst befristet abgeschlossen. Für Arbeitgeber bedeutet das mehr Flexibilität, während Arbeitnehmer dadurch oft weniger Sicherheit über die zukünftige Beschäftigung haben. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz unterscheidet zwischen Befristungen mit Sachgrund und ohne Sachgrund. Beide Varianten müssen immer schriftlich vereinbart werden.

von Bettina Schwarz, Geschäftsführerin BVpta
29.05.2026

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© Foto: Rido, stock.adobe.com
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