BVpta: Der Arbeitgeber ist insolvent

Auch wenn man sich ungern damit beschäftigt: Die Insolvenz des Arbeitgebers ist für viele Arbeitnehmer mit Unsicherheit und Sorgen verbunden. Wird ein Insolvenzantrag gestellt, prüft ein Insolvenzverwalter innerhalb von bis zu drei Monaten, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder nicht. Der dabei festgelegte Insolvenztag ist für Arbeitnehmer besonders wichtig.

von Bettina Schwarz, Geschäftsführerin BVpta
27.02.2026

Apothekerin
© Foto: Joke Phatrapong, stock.adobe.com
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