BVpta: Diskriminierung am Arbeitsplatz

Als Arbeitnehmer hat man ein Recht darauf, bei der Arbeit nicht diskriminiert, also zum Beispiel bei Gehaltserhöhungen und Beförderungen gleichberechtigt und mit Respekt behandelt zu werden. Diskriminierung am Arbeitsplatz bedeutet, dass Mitarbeitende aufgrund bestimmter Merkmale wie Geschlecht, Rasse, Religion, Alter oder Behinderung benachteiligt werden.

von Bettina Schwarz, Geschäftsführerin BVpta
27.06.2025

Frau mit Kopftuch am HV-Tisch
© Foto: tonefotografia / Stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodellen)
Anzeige
Kommentar schreiben

Die Meinung und Diskussion unserer Nutzer ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie im Sinne einer angenehmen Kommunikation auf unsere Netiquette. Vielen Dank!

Pflichtfeld *
Inhaltsverzeichnis