BVpta: Diskriminierung am Arbeitsplatz

Dies kann sich in verschiedenen Bereichen zeigen, wie bei der Einstellung, Beförderung, Entlohnung oder im täglichen Arbeitsalltag. Es ist wichtig, dass sich beide, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, über die verschiedenen Formen von Diskriminierung und ihre Auswirkungen bewusst sind und Maßnahmen ergreifen, um ein respektvolles Arbeiten zu gewährleisten.
Es gibt verschiedene Formen von Diskriminierung. Sie kann direkt oder indirekt erfolgen. Eine direkte Diskriminierung liegt immer dann vor, wenn eine Person aufgrund eines schützenswerten Merkmals schlechter behandelt wird als eine andere. Eine indirekte Diskriminierung liegt vor, wenn eine Regel oder Praxis, die auf den ersten Blick neutral ist, eine Personengruppe aufgrund eines Merkmals stärker belastet.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierung aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung. Diskriminierung im Arbeitsalltag kann auch in Form von Belästigung, Mobbing oder subtilen Formen von Benachteiligung auftreten.
Ist man von Diskriminierung betroffen, kann man Schadensersatz und Entschädigung fordern. Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen gegen Diskriminierung zu ergreifen, um ein respektvolles und diskriminierungsfreies Arbeitsklima zu gewährleisten. Wird man diskriminiert, dann kann man sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder an andere Beratungsstellen für eine erste Beratung und Unterstützung wenden. Sie ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind.
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