BVpta: Gefährliche Freizeitaktivitäten

Was ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit macht, ist seine Sache und geht den Arbeitgeber definitiv nichts an. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer nicht verbieten, in seiner Freizeit Sport zu treiben, auch dann nicht, wenn es sich um eine gefährliche Sportart handelt, bei der Verletzungen oft vorkommen können.

von Bettina Schwarz, Geschäftsführerin BVpta
30.04.2025

Person fährt im Schnee Snowboard
© Foto: Jag_cz / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)
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