BVpta: Kündigung in der Schwangerschaft

Das Gesetz schützt Schwangere in besonderem Maße vor einer Kündigung. Wichtig ist, dass Frauen, sobald sie von der Schwangerschaft wissen, strukturiert vorgehen und die richtigen Fristen einhalten.Vom Beginn der Schwangerschaft bis mindestens vier Monate nach der Geburt darf nicht gekündigt werden.

von Bettina Schwarz, Geschäftsführerin BVpta
30.04.2026

schwangere Frau mit Apothekerin
© Foto: bernardbod, stock.adobe.com
Anzeige
Kommentar schreiben

Die Meinung und Diskussion unserer Nutzer ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie im Sinne einer angenehmen Kommunikation auf unsere Netiquette. Vielen Dank!

Pflichtfeld *
Inhaltsverzeichnis