BVpta: Sind Krankheitstage Fehlzeiten?

Unter Fehlzeiten versteht man die in Stunden oder Tagen gemessene Abwesenheit eines Arbeitnehmers vom Arbeitsplatz. Es wird zwischen zwei Arten von Fehlzeiten unterschieden: der Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit (z. B. Erkrankungen, Arbeitsunfälle) und der Abwesenheit aufgrund der Einstellung und Motivation. Eine vertraglich geregelte Abwesenheit vom Arbeitsplatz wie beispielsweise Urlaub fällt nicht unter diesen Begriff.

von Bettina Schwarz, Geschäftsführerin BVpta
31.03.2024

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© Foto: dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)
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