BVpta: Unpünktlich am Arbeitsplatz

Pünktlichkeit gehört zu den Grundpfeilern professionellen Arbeitens. Dennoch kann es im Alltag schnell passieren, dass man sich verspätet – sei es durch Stau, Zugausfall oder schlichtes Verschlafen. Was viele nicht wissen: Wer zu spät am Arbeitsplatz erscheint, verletzt grundsätzlich seine arbeitsvertraglichen Pflichten.

von Bettina Schwarz, Geschäftsführerin BVpta
29.12.2025

Mann rennt mit Tasche.
© Foto: Xavier Arnau / Getty Images / iStockphoto
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