BVpta: Vertragsänderung vom Arbeitgeber

Oft heißt es: „Bitte unterschreiben Sie das zur Kenntnisnahme“ oder aber „Wir müssen den Arbeitsvertrag auffrischen, daher müssten Sie die Änderung unterschreiben.“ Viele Arbeitnehmer erhalten vom Arbeitgeber eine Vertragsänderung, die auf den ersten Blick harmlos wirkt. Aber jede Änderung eines bestehenden Arbeitsvertrags kann weitreichende rechtliche Folgen haben.

von Bettina Schwarz, Geschäftsführerin BVpta
30.10.2025

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© Foto: fizkes / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell(en))
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