BVpta: Wann gibt es bezahlte Freistellung?

Hochzeit, Beerdigung oder ein wichtiger Behördentermin: Es gibt Situationen, in denen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung besteht. Der reguläre Erholungsurlaub bleibt dabei erhalten. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub gibt es allerdings nicht.

von Bettina Schwarz, Geschäftsführerin BVpta
30.10.2026

Ordner mit Aufschrift: Sonderurlaub
© Foto: MQ-Illustrations, stock.adobe.com
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