BtM

Das „A“ fällt weg

Zum 08. April 2023 soll die Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und der Tierärztegebührenordnung in Kraft treten. Dann entfällt die Höchstmengenregelung für Betäubungsmittel (BtM) und auch die Angabe des Buchstabens „A“ auf dem Rezept.

01.04.2023

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