Die Heilpraktikerfrage: Was ist Eigenblutbehandlung?

Die Antwort
Eine Eigenblutbehandlung ist die Verabreichung zuvor entnommenen Blutes an denselben Patienten. Das Blut wird dabei üblicherweise aus einer Vene abgenommen. Je nach Art des Verfahrens wird es dann unmittelbar wieder in die Vene, in einen Muskel, ins Unterhautfettgewebe oder auch in die Haut injiziert, oder auf unterschiedliche Art und Weise behandelt. Mögliche Zwischenschritte sind eine Behandlung mit Ozon, Sauerstoff oder die Mischung mit (homöopathischen) Arzneimitteln. Auch eine Zentrifugation und die Injektion des Überstands, der als autologes, plättchenreiches Plasma bezeichnet wird, ist möglich.
Diese, den Reiz- und Regulationstherapien zugeordnete Behandlung, soll die Selbstheilungskräfte des Körpers stimulieren und so unterschiedlichste Erkrankungen wie Allergien, Neurodermitis, chronische Entzündungen, entzündliche oder degenerative Gelenkerkrankungen (Arthritis, Arthrose) positiv beeinflussen. Ursprünglich wurde das Verfahren ab dem Ende des 19. Jahrhunderts zur Behandlung schwerer Infektionen eingesetzt, verlor dann aber durch die Antibiotikatherapie an Bedeutung. Die Wirksamkeit der Eigenbluttherapie ist wissenschaftlich nicht nachgewiesen, einzelne Studien zeigen positive Effekte zum Beispiel bei Kniegelenkarthrose. Neuere Ansätze gibt es auch in der Zahnheilkunde, wo Implantate unter anderem durch plättchenreiches Plasma schneller und besser halten sollen.
Eigenblutbehandlungen dürfen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2023 nur noch von Ärzten durchgeführt werden, da die Entnahme und Verabreichung des eigenen Blutes als Wirkstoff oder Arzneimittel unter das Transfusionsgesetz fällt. Davon ausgenommen ist eine Blutentnahme zur Herstellung homöopathischer Arzneimittel nach Arzneibuchvorschrift.
Rat der Expertin
Die Eigenbluttherapie kann unter Umständen eine unterstützende Option bei chronischen Erkrankungen oder, in ihrer modernen Form, in der Implantologie darstellen. Eine ausführliche Beratung durch den Arzt zu den Nebenwirkungen wie allergischen Reaktionen und der möglichen Ausbildung von Autoantikörpern bei wiederholten Eigenblutbehandlungen sowie zu den entstehenden Kosten sollte stattfinden, bevor eine entsprechende Behandlung durchgeführt wird.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten im Regelfall nicht. Wird die Therapie unter hygienisch einwandfreien Bedingungen durchgeführt, ist das Risiko für Infektionen gering. Wichtig ist bei einer Aufbereitung vor der Injektion der Ausschluss einer Verwechslung mit dem Blut anderer Patienten. Insbesondere im Bereich der Orthopädie sowie in der Zahnmedizin sind in den nächsten Jahren neue Erkenntnisse zu erwarten. Spannend bleibt, ob eine Wirksamkeit dann für diese Fälle belegbar ist.
Britta Fröhling ist PTA, Mitglied im PTA Beirat von DAS PTA MAGAZIN und Heilpraktikerin. Sie beantwortet an dieser Stelle Fragen aus dem Bereich der alternativen Medizin.