Drogen: Legaler Rausch

Rauschdrogen, die derzeit nicht im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt sind, werden als „Legal Highs“ bezeichnet. Das schafft vermeintlich Sicherheit, nichts Illegales und Gefährliches zu Konsumieren.

von Prof. Dr. Harald Schütz
01.09.2015

 Fredrik von Erichsen / dpa Ausgabe 9/2015-  Seite 46
© Foto: Fredrik von Erichsen / dpa
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