E-Rezept: Testphase verlängert

Kurz vor der geplanten Einführung am 01. Januar 2022 hat das Bundesgesundheitsministerium die Reißleine gezogen. Das E-Rezept wird erstmal nicht bundesweit verpflichtend eingeführt. Die Devise lautet nun: testen, testen, testen.

von Christoph Niekamp
30.01.2022

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© Foto: picture alliance / FotoMedienService
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  • Das E-Rezept soll die Arzneimittelabgabe sicherer machen, die Abläufe in Arztpraxen und Apotheken vereinfachen sowie Retaxationen vermeiden.
  • Die Testphase wurde auf unbestimmte Zeit verlängert, da ein fehlerfreier Ablauf noch nicht gesichert ist.
  • Kunden können das E-Rezept entweder per Gematik-App oder per Papierausdruck einlösen.
  • Der Ausdruck ist kein Beleg einer ärztlichen Verordnung, deshalb darf das Medikament erst nach dem Scannen des Codes abgegeben werden.
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