Editorial: Beratung ist wichtiger denn je

Haben Sie noch die 30er-Packung Paracetamol 500 Milligramm auf Lager? Wenn ja, dürfen Sie diese ab sofort nicht mehr ohne Rezept abgeben. Denn egal, ob Tablette, Brausetablette oder Lösung bzw. Saft zum Einnehmen, oral zu verabreichende Arzneiformen des schmerzstillenden und fiebersenkenden Klassikers unterliegen seit April der Verschreibungspflicht, wenn sie pro Packung mehr als zehn Gramm Paracetamol enthalten.

27.03.2009

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