Formulare: BtM-Rezept

Betäubungsmittel (BtM) muss ein Arzt gesetzlich oder privat versicherten Patienten auf einem BtM-Rezeptformular verordnen. Dies besteht aus einem gelben Deckblatt (Teil II) und je zwei Durchschlägen (Teil I, III). Teil III bleibt beim Arzt, Teil I und II legt der Patient in der Apotheke vor. Teil I dient dort der Dokumentation, Teil II der Abrechnung.

aktualisiert am 18.04.2023

von Stefanie Fastnacht
28.02.2018

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© Foto: eskymaks / Getty Images / iStock
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