Gesetzesänderung: Betäubungsmittel

Ende Juli traten Änderungen in den Anlagen I, II und III des BtM-Gesetzes und der BtM-Verschreibungsverordnung in Kraft. Für die Apotheken wichtig sind vor allem die Änderungen in Paragraf 2 Abs. 1 a der BtMVV mit neu eingeführten bzw. geänderten Höchstmengen.

von Kirsten Bechtold
01.09.2012

  Fuse / Thinkstock  Ausgabe 9/2012-  Seite 34
© Foto: Fuse / Thinkstock
Anzeige
Kommentar schreiben

Die Meinung und Diskussion unserer Nutzer ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie im Sinne einer angenehmen Kommunikation auf unsere Netiquette. Vielen Dank!

Pflichtfeld *
Inhaltsverzeichnis