Neue tarifliche Rahmenbedingungen für Apothekenangestellte

Die in den letzten beiden Folgen erläuterten wesentlichen Änderungen für das Bundesgebiet gelten allesamt nicht für den Kammerbezirk Nordrhein. Dort haben sich ADEXA und die TGL Nordrhein zunächst darauf verständigt, dass der „alte“ Bundesrahmentarifvertrag (RTV) vorläufig weiter gelten soll. Was das bedeutet und welche weiteren Planungen damit verbunden sind, lesen Sie im folgenden Artikel.

von Iris Borrman
30.11.2009

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