Pharmazeutische Dienstleistungen: Geld von der Kasse

Ab sofort können Apotheken bei entsprechender Qualifikation pharmazeutische Dienstleistungen für fünf definierte Patientengruppen anbieten. Die Kosten dafür werden mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über den Nacht- und Notdienstfonds abgerechnet. Einige der Leistungen können auch PTA erbringen.

von Kirsten Bechtold
29.06.2022

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© Foto: SDI Productions / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodellen)
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