PTA-Berufsgesetz: Ohne Aufsicht

Zum Jahresbeginn ist das PTA-Berufsgesetz in Kraft getreten. Dadurch erweitern sich Ihre Befugnisse. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie nun pharmazeutische Tätigkeiten ganz oder teilweise selbstständig ausführen.

von Kirsten Bechtold
27.02.2023

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© Foto: RgStudio / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodellen)
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