Rezepturarzneimittel: Bedenklich!

Das Arzneimittelgesetz verbietet es, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder am Menschen anzuwenden. Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang verordnete Rezepturarzneimittel.

von Julia Pflegel
01.07.2015

 alexovicsattila / iStock Ausgabe 7/2015-  Seite 54
© Foto: alexovicsattila / iStock
Anzeige
Kommentar schreiben

Die Meinung und Diskussion unserer Nutzer ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie im Sinne einer angenehmen Kommunikation auf unsere Netiquette. Vielen Dank!

Pflichtfeld *
Inhaltsverzeichnis