Serie Rezeptur: Cannabisextrakt

- Eingestellter Cannabisextrakt ist seit 2020 im DAB gelistet.
- Aus dem Ausgangsstoff wird durch Verarbeitung beziehungsweise Abfüllung und Kennzeichnung ein Rezepturarzneimittel hergestellt.
- Der Extrakt kann zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden. Auch eine private Übernahme ist möglich.
- Vor der Verarbeitung fällt eine Identitätsprüfung an. Diese kann mit einem validierten Schnelltest zum Nachweis von THC und CBD erfolgen.
- Gehalt, Reinheit etc. können mit einem Prüfzertifikat des Ausgangsstoffherstellers nachgewiesen werden.
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