Serie Rezeptur: Cannabisextrakt

Die Abfüllung und Kennzeichnung von Eingestelltem Cannabisextrakt DAB erfordert keine große galenische Geschicklichkeit. Trotzdem gibt es im Umgang mit der Ausgangssubstanz in der Apotheke Einiges zu beachten.

von Stefanie Fastnacht und Sarah Siegler
30.05.2025

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© Foto: Sarah Siegler
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  • Eingestellter Cannabisextrakt ist seit 2020 im DAB gelistet.
  • Aus dem Ausgangsstoff wird durch Verarbeitung beziehungsweise Abfüllung und Kennzeichnung ein Rezepturarzneimittel hergestellt.
  • Der Extrakt kann zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden. Auch eine private Übernahme ist möglich.
  • Vor der Verarbeitung fällt eine Identitätsprüfung an. Diese kann mit einem validierten Schnelltest zum Nachweis von THC und CBD erfolgen.
  • Gehalt, Reinheit etc. können mit einem Prüfzertifikat des Ausgangsstoffherstellers nachgewiesen werden.
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