Zum Wohle des Kindes

Der ständige Kontakt mit Kunden gehört für PTA und Apotheker zum Berufsalltag. Manchmal bringt das auch Unangenehmes mit sich – etwa dann, wenn es den Verdacht gibt, dass ein Kind misshandelt wird. Bisher waren Apothekern aufgrund der Schweigepflicht die Hände gebunden. Das neue Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), das am 1. Januar in Kraft getreten ist, hat das geändert.

von Aline Klett
01.01.2012

 HumerMedia / fotolia.com Ausgabe 1/2012-  Seite 24
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