STIKO aktualisiert Impfkalender

(kib) Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlungen für Routine-Impfungen in Deutschland aktualisiert. Unter anderem wurde der Rat zum Hochdosis-Grippeimpfstoff für Senioren aufgenommen.

06.09.2021

Gelber Impfausweis
© Foto: Martin Lang / stock.adobe.com
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Zur Influenza-Impfung schreibt die STIKO: „Aufgrund einer geringfügigen, aber signifikanten Überlegenheit der Impfeffektivität bei älteren Menschen wird für alle Personen ab 60 Jahre ein quadrivalenter Hochdosis-Impfstoff mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination empfohlen.“ 

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Bei der Frühsommermeningoenzephalitis (FSME) wurden fünf neue Risikogebiete in den Impfkalender aufgenommen: Das sind die Kreise Dillingen an der Donau (Bayern), Fulda (Hessen), Mittelsachsen (Sachsen), Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) und Weimarer Land (Thüringen). Wer allgemein in einem Risikogebiet zeckenexponiert ist, sollte geimpft sein, der Schutz sollte zu Beginn der Zeckensaison aufgebaut sein. Die STIKO weist darauf hin, dass etwa 95 Prozent der Erkrankungen in Deutschland zwischen Mai bis November gemeldet werden.

Die STIKO erinnert zudem an die Regelungen im seit März 2020 geltenden Masernschutzgesetz: „Kinder in Kindergarten, Kindertagespflege oder Schule müssen demnach den Nachweis über die von der STIKO empfohlenen Impfungen gegen Masern erbringen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern vorweisen.

Schließlich wurde die Polio-Impfempfehlung ergänzt: Indiziert ist die Impfung für:

  • Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko durch Wild-Poliomyelitis-Virusstämme (WPV) oder durch einen mutierten Impfvirusstamm („circulating vaccine-derived poliomyelitisvirus“, cVDPV) sowie für
  • AussiedlerInnen, Flüchtlinge und Asylsuchende, die in Gemeinschaftsunterkünften leben und aus Gebieten mit Infektionsrisiko eingereist sind.

Personen ohne Grundimmunisierungs-Nachweis sollten vor Abreise wenigstens zwei IPV-Dosen in vierwöchigem Abstand erhalten. Hingewiesen wird auf verschärfte WHO-Empfehlungen mit zum Teil Nachweispflicht bei Aufenthalten ab vier Wochen. Die STIKO ergänzt: Bei Aufenthalt unter vier Wochen in Afghanistan oder Pakistan wird eine Polio-Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfstoffdosis vor mehr als 10 Jahren verabreicht worden ist.

Die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2021 wurden mit Stand 26.8.21 im Epidemiologischen Bulletin 34/2021 veröffentlicht.

Quelle: Ärzte Zeitung / RKI

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