ApoVWG tritt zum 2. Juli in Kraft

Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) wurde am 1. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt in großen Teilen am 2. Juli in Kraft. Diese aktuelle Apothekenreform stärkt die Vor-Ort-Apotheken und erweitert die Kompetenzen des pharmazeutischen Personals in Prävention und Versorgung.

von Kirsten Bechtold
01.07.2026

Rotes Paragraphenzeichen vor lauter weißen
© Foto: Jürgen Priewe / stock.adobe.com
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  • Das ApoVWG ist im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 2. Juli 2026 in Kraft.
  • Apotheker und PTA erhalten neue Kompetenzen, darunter die Befugnis für alle Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen.
  • Einige Regelungen, wie die neuen Vorgaben zu den Teilnotdiensten, gelten erst ab dem 1. Oktober 2026.

Mit dem neuen Gesetz dürfen Apotheken künftig weitere pharmazeutische Dienstleistungen anbieten.

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Ein anderer zentraler Punkt: Neben den bekannten Grippe- und Corona-Impfungen ist nun auch die Verabreichung aller weiteren Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen (wie Tetanus, Diphtherie oder FSME) direkt in der Apotheke möglich.

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Mit Inkrafttreten des ApoVWG ist der Weg frei für die „vorübergehende Aufrechterhaltung des Betriebs“ einer Apotheke durch die Leitung einer oder eines PTA. Auch sollen PTA impfen dürfen und pharmazeutische Dienstleistungen ausgeweitet werden. Die Kernpunkte des Gesetzes finden Sie hier.

Nicht alle Neuerungen greifen sofort, da die praktischen Abläufe für die neuen Gesundheitsleistungen erst vorbereitet werden müssen.

Auch bei der Notfallversorgung gibt es eine Übergangsfrist: Die neuen gesetzlichen Vorgaben zu den (Teil-)Notdiensten treten erst zum 1. Oktober 2026 offiziell in Kraft.

Quelle: DAZ, Bundesgesetzblatt

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